Ein Großt
eil unserer Kunden kommen zu uns mit der Bitte offizielle Dokumente zu übersetzen. Das können verschiedene Unterlagen sein: Reisepass, Führerschein, Geburtsurkunde usw., als auch verschiedene juristische Dokumente, z.B., Grundbücher, Eintragungsunterlagen eines Fahrzeuges usw.
Soll die Übersetzung des Dokuments bei Staatsbehörden oder anderen Behörden in Lettland und im Ausland eingereicht werden, so werden Sie eine notarielle Beglaubigung oder die Apostille benötigen.
Um die notarielle Beglaubigung eines Dokumentes durchzuführen, wird das Original des Dokumentes benötigt.
Die Beglaubigung erfolgt in zwei Etappen: die Übersetzung des Dokumentes und die notarielle Beglaubigung. Gemäß dem Notariatsgesetz kann der Notar die Richtigkeit der Übersetzung von einer Sprach in die andere Sprache nur in dem Fall beglaubigen, wenn er die entsprechenden Sprachen beherrscht. Beherrscht der Notar die entsprechenden Sprachen nicht, so kann die Übersetzung von einem Übersetzer durchgeführt werden, wessen Unterschrift auf der Übersetzung von dem beglaubigten Notar beglaubigt wird.
Um die notarielle Beglaubigung der Übersetzung durchzuführen, sollen die Originale der Dokumente ins Büro von der Fa. „Polyglot“ geliefert werden. Alle unsere Manager werden sie entsprechend beraten können, als auch werden sie fähig sein, die Bestellungskosten und den Realisationstermin zu koordinieren.